Covecta Verkaufs- und Lieferbedingungen

Covecta Vertrieb
Werner Maier VDI Ing.
Burgsteige 35
73326 Deggingen

Telefon: +49 (0) 172 7333 043
Telefax: +49 (0) 7334 4323
E-Mail: wmaier@covecta.de

USt-IdNr.: DE 177 245 468

1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Angebote und Aufträge. Mit Auftragserteilung werden die Bedingungen verbindlich anerkannt.
Änderungen und mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
Bestellungen gelten erst nach Eingang unserer Bestätigung als angenommen.

2. Angebote

Angebote sind freibleibend. Abbildungen, Maße und Gewichte sind annähernd, Änderungen bleiben vorbehalten. Angebote und technische Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht

3. Lieferung

Die Lieferung erfolgt unfrei ab Covecta Vertriebslager (73326 Deggingen/ oder Werk Binder GmbH 89189 Neenstetten)
Auslagenbeträge für Verpackung, Fracht / Maut, Versicherung, zweite Anfahrt, Telefonavis werden in Rechnung gestellt.
Die Terminangaben sind ungefähr.
Teillieferungen sind zulässig. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung, sowie Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Nach Verlassen der Covecta Vertriebslagers übernimmt der Besteller die Haftung für die Warenannahme, Entladung und Lagerung am Bestimmungsort.

4. Preise

Die Preise beruhen auf derzeitiger Material- und Lohnbasis.
Preisänderungen sind vorbehalten, wenn sich bis zum Tage der Lieferung die Basis geändert hat.
Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.

5. Zahlung

Die Materialrechnungen sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingung, oder 14 Tage rein netto ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Andere Auslagenbeträge sind ohne Abzüge zu bezahlen.
Verzugszinsen werden mit 2% über Diskontsatz der Bundesbank berechnet.

6. Mängelrügen

Beanstandungen können nur innerhalb 8 Tagen nach Wareneingang berücksichtigt werden und müssen schriftlich mit genauen Angaben der Mängel eingereicht werden.
Es besteht nur Anspruch auf Ersatzlieferung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Rücklieferungen

Für überzählige Waren in einwandfreiem, wiederverkaufsfähigem Zustand werden 70% vom berechneten Warenwert vergütet. Die Rücklieferung muss frachtfrei an das Covecta Vertriebslager erfolgen.
Für Auslagenbeträge und Nacharbeiten an Rücklieferungen erfolgt Abzug nach Kostenaufwand.

8. Auslandsaufträge

Bei Auslandsaufträgen gilt das deutsche Recht.

9. Eigentumsvorbehalt

Der Eigentumsvorbehalt gilt solange bis die Ansprüche getilgt sind.
Wird die gelieferte Ware vom Käufer im ordnungsgemäßen Geschäftsgang wieder veräußert oder in ein Grundstück eines Dritten eingebaut, geht die Forderung des Käufers an seinen Abnehmer entsprechend dem Wert unserer Lieferung, zwecks Sicherung unserer Forderung auf uns über, ohne dass es einer besonderen
Abtretungserklärung bedarf.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Geislingen/Steige

Externe Links

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